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ASoK 1, Jänner 2019, Seite 18

Die Auswirkungen eines Todesfalles auf das Arbeitsverhältnis

Was gilt beim Tod des Arbeitnehmers, was beim Tod des Arbeitgebers?

Werner Wagnest

Ein Todesfall bei laufendem Arbeitsverhältnis führt neben der Trauer über den Verlust des Mitarbeiters, Kollegen oder Vorgesetzten zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Zum einen geht es natürlich um den Bestand bzw die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Andererseits sind die sich aus dem Tod des Arbeitsvertragspartners ergebenden Ansprüche zu beachten bzw richtig abzurechnen. Für den Rechtsanwender besteht die Herausforderung darin, dass neben den arbeitsrechtlichen Bestimmungen auch die Normen des Erbrechts und des Außerstreitrechts zu beachten sind und somit also insbesondere Folgendes zu klären ist: Wer tritt an die Stelle des Verstorbenen? Wem gegenüber bestehen allfällige Ansprüche? Wie können diese geltend gemacht bzw ausgezahlt werden? Auch darauf soll im vorliegenden Beitrag eingegangen werden.

1. Tod des Arbeitnehmers

Durch den Tod des Arbeitnehmers wird das Arbeitsverhältnis ex lege beendet. Dies gilt für alle Arbeitsverhältnisse (auch im Bereich des öffentlichen Dienstrechts) und wird ausdrücklich zB in § 83 Abs 1 GewO 1859, § 14 Abs 2 lit a BAG, § 30 Abs 1 Z 1 VBG und § 20 Abs 1 Z 7 BDG geregelt.

Sämtliche bereits vor dem Tod bestehenden, bereits fälligen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers (Lohn bzw Gehalt, Überstunden, fällige Sonder...

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