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ASoK 2, Februar 2015, Seite 73

Änderungen zur Entrichtung der GSVG-Beiträge

Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz (SVAG), BGBl I 2015/2.

Zukünftig können die vom GSVG-Versicherten grundsätzlich im Quartal zu entrichtenden Beiträge (laufende vorläufige Beiträge und Beiträge aufgrund einer Nachbemessung) auch in drei monatlichen Teilbeiträgen entrichtet werden.

Überdies wird dem Versicherten neben der Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage auch die Beantragung der Hinaufsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage ermöglicht.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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