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Dienstleistungsfreiheit und Lohn- und Sozialdumping
Die Sicherheitsleistung nach dem LSD-BG im Lichte des EuGH-Urteils Čepelnik
Mit dem Zahlungsstopp und der Sicherheitsleistung hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen gegen Betriebe ohne Sitz in Österreich wegen Lohn- und Sozialdumpings sicherstellen soll. Nachdem sich die nationalen Höchstgerichte bereits mehrfach mit dieser Bestimmung beschäftigt haben, liegt nunmehr auch eine Entscheidung des EuGH vor.
1. Entwicklung und Zweck des § 34 LSD-BG
1.1. Sicherheitsleistung nach § 7k AVRAG in der Fassung des LSDB-G
Bereits das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G), BGBl I 2011/24, enthielten eine Bestimmung zur Sicherheitsleistung (§ 7k AVRAG in der Fassung des LSDB-G). Während sich die Regelung des Begutachtungsentwurfs ziemlich an § 37 und 37a VStG anlehnte, sah die Regierungsvorlage ein neues Modell vor, dessen Grundstruktur auch jene des geltenden § 34 LSD-BG ist. Demnach konnte die Sicherheitsleistung unter folgenden Voraussetzungen aufgetragen werden:
Verdacht auf Unterentlohnung (damals nach § 7i Abs 3 AVRAG in der Fassung des LSDB-G verwaltungsstrafbewehrt);
Annahme, dass die Strafverfolgung aus in der Person des Arbeitgebers gelegenen Gründen unmöglich oder wesentlich erschwert sein wird.
Die Sicherheitsleistung richtete sich allerdings nicht gegen de...