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ASoK 1, Jänner 2019, Seite 2

EuGH: Kein automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen

Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage?

Johannes Edthaler und Christina Traxler

Im Rahmen von zwei Urteilen vom hat der EuGH wesentliche Aussagen zur Auslegung von Art 7 der Arbeitszeit-Richtlinie getroffen. Der EuGH hat entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verfallen darf, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Ein Verfall des Urlaubsanspruchs darf nach Ansicht des EuGH nur dann eintreten, wenn der Arbeitgeber nachweisen könne, dass er seine Arbeitnehmer angemessen aufgeklärt und in die Lage versetzt habe, den Urlaub zu konsumieren. Ob diese Entscheidungen Auswirkungen auf das nationale Recht und die bisherige Rechtsprechung des OGH (insbesondere zum Thema der Aliquotierung von Urlaubsansprüchen bei Wechsel von Voll- auf Teilzeit) haben, wird nachstehend untersucht.

1. Vorgaben der Arbeitszeit-Richtlinie

Hinsichtlich des Urlaubsanspruchs normiert Art 7 Abs 1 der Arbeitszeit-Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten erforderliche Maßnahmen treffen, damit jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen nach Maßgabe der Bedingungen für die Inanspruchnahme und die Gewährung erhält, die in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften bzw nach den einzelstaatlichen Gepflogenheiten vorgesehen sin...

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