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ASoK 11, November 2020, Seite 437

Phase 3 der COVID-19-Kurzarbeit

Sozialpartnervereinbarung Corona-Kurzarbeit zwischen der der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund vom (FormularS. 438 version 8.0) – für alle Kurzarbeitsanträge ab ; https://www.ams.at/unternehmen/personal--und-organisationsentwicklung/schulungskostenbeihilfe-covid-19-kurz arbeit#wien.

Die mit in Kraft getretene Phase 3 der COVID-19-Kurzarbeit enthält im Vergleich zu den vorher geltenden Regelungen zahlreiche Neuerungen. Wesentlich erscheinen insbesondere folgende Aspekte:

1. Beantragung der Kurzarbeit samt näherer wirtschaftlicher Begründung:

1.1. Die Beantragung der Phase 3 der COVID-19-Kurzarbeit, die mit beginnt und mit endet, muss grundsätzlich pro futuro über den eAMS-Account unter Beilage der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Sozialpartnervereinbarung (Version 8.0) erfolgen. Bis ist allerdings eine rückwirkende Beantragung mit Beginndaten ab möglich.

1.2. Neu ist, dass dem Kurzarbeitsantrag eine ausführliche wirtschaftliche Begründung beizulegen ist, für die die Sozialpartnervereinbarung in Beilage 1 eine standardisierte Vorlage enthält.

Darin sind der Beitrag der Kurzarbeit zur Krisenbewältigung und darüber hinaus geplante sonstige M...

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