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ASoK 2, Februar 2015, Seite 73

Änderungen hinsichtlich der Pensionsversicherung

Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz (SVAG), BGBl I 2015/2.

Durch das angeführte Gesetz ergeben sich einige Änderungen im Bereich der Pensionsversicherung:

  • In den letzten Praxis-News (ASoK 2015, 37 f) wurde bereits auf die Angleichung der Bestimmungen über die begünstigte Selbstversicherung für die Pflege naher Angehöriger einerseits und die Pflege behinderter Kinder andererseits hingewiesen. Die Anhebung der Beitragsgrundlage für die Pflege eines behinderten Kindes auf jene für die Pflege naher Angehöriger erfolgt allerdings (worauf bisher nicht hingewiesen wurde) nur schrittweise bis zum Jahr 2019.

  • In die Bemessungsgrundlage der besonderen Höherversicherung, die der Honorierung beitragspflichtiger Erwerbstätigkeiten von Regelpensionisten dient, sind nunmehr auch die ASVG-Dienstgeberbeiträge einzubeziehen. Damit hat der Gesetzgeber auf die Kritik an der Rechtsprechung zur bisherigen Rechtslage, wonach als Beiträge, die auf den Versicherten entfallen, nur die Dienstnehmerbeiträge gelten, reagiert (vgl Praxis-News vom Mai 2014, ASoK 2014, 197).

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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