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ASoK 11, November 2020, Seite 435

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Art 45 Z 2 des 3. COVID-19-Gesetzes, BGBl I 2020/23; R. Müller, Der Arbeitsunfall im Homeoffice, DRdA 2020, 311.

Im Rahmen der zahlreichen COVID-19-Gesetze hat man in § 175 Abs 1a ASVG festgelegt, dass als Arbeitsunfälle auch Unfälle gelten, „die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen.“

Im angeführten Artikel wird zurecht darauf hingewiesen, dass diese auf den Zeitraum vom 11. 3. bis zum befristete Neuregelung entbehrlich ist, weil Homeoffice-Tätigkeiten schon nach dem bisher geltenden Recht aufgrund der Generalklausel des § 175 Abs 1 ASVG („Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.“) geschützt sind. Die befristete Novellierung wirft daher mehr Zweifel auf, als sie beantworten kann.

Darüber hinaus wird kritisiert, dass die Rechtsprechung des OGH zum Unfallversicherungsschutz innerhalb eines privaten wie betrieblichen Zwecken dienenden Gebäudes auf die überwiegende Nutzung des örtlichen Elements und nicht darauf abstellt, ob sich der Unfall im Zusammenhang mit der versicherten Tätig...

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