Kollektivverträge der Bauwirtschaft
7. Aufl. 2023
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§ 1 Geltungsbereich
Literatur
Wiesinger, (K)ein Ferialpraktikant aus Chile, PV-Info 2021/11, 20–21; Wiesinger, Ferialpraktikanten in der Bauwirtschaft. Ein Überblick über die Unterschiede zwischen Pflichtpraktikanten und Ferialarbeitnehmern, bauaktuell 2022, 123.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Gesetzliche Grundlagen | ||
II. | Räumlicher Geltungsbereich | ||
A. | Entsendung von Österreich ins Ausland | ||
B. | Entsendung vom Ausland nach Österreich | ||
III. | Persönlicher Geltungsbereich | ||
A. | Arbeitnehmer – Selbständige | ||
B. | Vertragsabschluss | ||
C. | Angestellte | ||
D. | Vertragsangestellte | ||
E. | Lehrlinge | ||
F. | Praktikanten und Volontäre | ||
IV. | Fachlicher Geltungsbereich | ||
A. | Bauindustrie/Baugewerbe | ||
B. | Arbeitskräfteüberlassung | ||
V. | Kollision von Kollektivverträgen |
I. Gesetzliche Grundlagen
1
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Kollektivvertrag (KollV) enthalten die §§ 2–17 ArbVG. Darin wird ua geregelt, welche Rechte durch KollV geregelt werden können, welcher KollV auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis anzuwenden ist und welche Voraussetzungen für den Abschluss eines KollV bestehen.
2
Im Wesentlichen gilt, dass KollV zwingende Bestimmungen von Gesetzen und Verordnungen nicht abweichend regeln können; sehen Gesetze und Verordnu...