Kollektivverträge der Bauwirtschaft
7. Aufl. 2023
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§§ 1 bis 5
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Bauindustrie und der Bundesinnung Bau einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, andererseits, zum Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie in der geltenden Fassung
§ 1 Geltungsbereich Ausübung der Option zur Anwendung des Jahresarbeitszeitmodells Durchrechnung der Jahresarbeitszeit Seite 443Zeitausgleich Evaluierung
räumlich: auf das Gebiet der Republik Österreich.
persönlich: auf alle Arbeitnehmer, die Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind.
fachlich: Auf alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften.
zeitlich: Der Kollektivvertrag tritt am in Kraft und tritt mit Ablauf des außer Kraft.
§ 2 Ausübung der Option zur Anwendung des Jahresarbeitszeitmodells Durchrechnung der Jahresarbeitszeit Seite 443Zeitausgleich Evaluierung
Die Bestimmungen dieses Kollektivvertrags kommen nur für jene Arbeitsverhältnisse zur Anwendung, die ihm ...