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ASoK 11, November 2020, Seite 434

V. Neuerungen im Sozialversicherungsrecht

Julia Dujmovits

Durch eine in BGBl I 2020/105 kundgemachte Novelle der Sozialversicherungsgesetze wurden zwei mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehende Maßnahmen umgesetzt: Geschaffen wurden gesetzliche Grundlagen für die Beschaffung von Schutzausrüstung (ASVG) sowie für die Durchführung von COVID-19-Tests (ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG), wobei beide Maßnahmen den niedergelassenen Bereich betreffen.

1. Beschaffung von Schutzausrüstung

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist verpflichtet, für die Dauer der COVID-19-Pandemie die zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung notwendigen Produkte (wie Atemschutzmasken, Untersuchungshandschuhe, Desinfektionsmittel etc) zu beschaffen, sofern nicht eine Gebietskörperschaft die Beschaffung übernimmt.

Die ÖGK hat dabei die objektiven Bedarfe der taxativ aufgezählten Leistungserbringer im niedergelassenen Bereich (wie zB Ärzte, Apotheker, Hebammen, Angehörige der medizinisch-technischen Dienste), die ihr von den jeweils zuständigen Berufs- und Interessenvertretungen bekannt zu geben sind, zu berücksichtigen.

Die Verteilung der Produkte an die einzelnen Leistungserbringer erfolgt sodann über die Berufs- und Interessenvertretungen.

Die Kosten für die beschafften Prod...

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