Kollektivverträge der Bauwirtschaft
7. Aufl. 2023
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§ 24c Qualitätsprämie für Lehrlinge
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Zur Förderung der Ausbildung von Lehrlingen gibt es seitens der öffentlichen Hand Förderungen. Die näheren Details der Fördermaßnahmen finden sich in der „Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG“ (Beschluss des Bundes-Berufsausbildungsbeirats vom ). Darin finden sich in Summe neun verschiedene Förderungen für den Arbeitgeber, darunter der „Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit“ (Punkt III.3) und „ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprämien“ (Punkt III.6).
Folgende Prämien erhalten Arbeitgeber und Lehrling bei „normalem“ Verlauf der Lehrzeit:
Bei positiver Absolvierung des Ausbildungsnachweises zur Mitte Lehrzeit: 3.000 Euro (in bestimmten Fällen, zB bei Lehrzeitanrechnung, auch weniger) für den Arbeitgeber, wobei der Arbeitgeber davon 300 Euro dem Lehrling „weitergeben“ muss. Der Lehrling ist allerdings verpflichtet, zur Prüfung anzutreten. Diese Förderung ist seit der RL-Fassung vom ausgesetzt.
Bei Ablegung der Lehrabschlussprüfung erhält der Betrieb eine Förderung von 200 Euro, wenn der Lehrling die Prüfung mit gutem Erfolg besteht; bei ausgezeichnetem Erfolg erhöht sich diese Prämie ...