Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4358-8

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 4 Anstellung

Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Schriftlicher Arbeitsvertrag
1
II.
Dienstzettel bei Vertragsabschluss
A.
Gesetzliche Bestimmungen zum Dienstzettel
25
B.
Ergänzende kollektivvertragliche Bestimmungen
6

I. Schriftlicher Arbeitsvertrag

1

Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1 Rz 12, 13.

II. Dienstzettel bei Vertragsabschluss

A. Gesetzliche Bestimmungen zum Dienstzettel

2

Die gesetzliche Verpflichtung, einen Dienstzettel auszustellen, stammt aus dem Unionsrecht, namentlich aus der NachweisRL (RL 91/533/EWG), und wurde in § 2 AVRAG in österreichisches Recht umgesetzt. Diese RL ist aber mit Wirkung vom aufgehoben worden und an ihre Stelle ist die RL über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (RL [EU] 2019/1152) getreten, die aber in Österreich noch nicht umgesetzt wurde.

3

Der Dienstzettel ist eine Wissenserklärung des Arbeitgebers über den Inhalt des (mündlich) abgeschlossenen Dienstvertrags; daher ist der Dienstzettel vom Arbeitnehmer auch nicht zu unterfertigen. Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag können zwar durch Dienstzettel nicht abgeändert werden, aber die Dokumentation einer mündlich vereinbarten Abänderung ist durchaus möglich.

Folgende

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