Kollektivverträge der Bauwirtschaft
7. Aufl. 2023
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S. 295Kollektivvertrag für Angestellte der Bauindustrie und Baugewerbe
Vor § 1
1
Zu folgenden – gelegentlich in anderen KollVen normierten Themen – finden sich im KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie keine Bestimmungen:
Jubiläumsgeld: Soweit nicht innerbetrieblich geregelt, besteht kein Anspruch auf ein solches.
Stundenteiler: 1/169, sofern im KollV für einen bestimmten Anspruch nicht 1/146 vorgesehen ist.
Probezeit: Diese muss – wenn eine solche gewünscht ist – einzelvertraglich vereinbart werden.