Kollektivverträge der Bauwirtschaft
7. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§§ 1 bis 5
Literatur
Wiesinger, Das neue Jahresarbeitszeitmodell. Eine erste Analyse des Kollektivvertrags zur Verlängerung des Durchrechnungszeitraums der Höchstarbeitszeit in Bauindustrie und Baugewerbe, bauaktuell 2020, 118.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Geltungsbereich | ||
II. | Durchrechnung | ||
III. | Zeitgutschrift | ||
A. | Entstehen der Zeitgutschrift | ||
B. | Konsum der Zeitgutschrift | ||
IV. | Steuer- und beitragsrechtliche Fragen | ||
V. | Evaluierung |
Vorspann
1
Die Höchstgrenzen der Arbeitszeit weisen drei Schranken auf:
max zwölf Stunden pro Tag;
max 60 Stunden in einer einzelnen Woche (§ 9 Abs 1 AZG);
max durchschnittlich 48 Stunden in 17 Wochen (§ 9 Abs 4 AZG).
Während die ersten beiden Schranken fix sind, kann beim dritten der Durchrechnungszeitraum (von gesetzlich 17 Wochen) durch KollV verlängert werden. Hintergrund dieser Regelung ist Art 16 Arbeitszeit-RL, nach dem der Durchrechnungszeitraum zwar nicht vom nationalen Gesetzgeber, wohl aber durch KollV verlängert werden kann.
I. Geltungsbereich
2
Der Zusatz-KollV kommt nicht automatisch zur Anwendung. Voraussetzung ist vielmehr in Betrieben mit Betriebsrat der Abschluss einer Betriebsvereinbarung. In Betrieben ohne Betriebsrat kann eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeb...