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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4358-8

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 2A Andere Verteilung der Normalarbeitszeit

Übersicht der Kommentierung


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I.
Voraussetzungen für die Anwendung des Modells
15
II.
Aufbau des Zeitguthabens
A.
Bestimmungen für alle Arbeitnehmer
68a
B.
Minderjährige Arbeitnehmer
8b8d
III.
Abbau des Zeitguthabens
913a
IV.
Zeitguthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1416
V.
Schichtarbeit

I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells

1

Das Arbeitszeitmodell „Andere Verteilung der Normalarbeitszeit“ ist bis zu einem Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen das einzige Arbeitszeitmodell, das keiner besonderen Vereinbarung bedarf (§ 19c AZG bleibt jedoch auch hier beachtlich). Soll der Durchrechnungszeitraum 13 Wochen übersteigen, bedarf es dazu einer Vereinbarung.

2

Diese Vereinbarung erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat mit schriftlichen Einzelvereinbarungen. Dadurch kann der Durchrechnungszeitraum auf bis zu 52 Wochen ausgedehnt werden; für Minderjährige siehe die Ausführungen in Rz 8b–8d.

3

Das Arbeitszeitmodell „Andere Verteilung der Normalarbeitszeit“ kann mit dem Modell „Einarbeiten in Verbindung mit Feiertagen“ nach § 2E...

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