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ASoK 11, November 2020, Seite 433

III. Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für Personen in Altersteilzeit und arbeitslose selbständig Erwerbstätige

Gerda Ercher-Lederer

Mit dem Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, sollen die bestehenden Sonderregelungen für selbständig Erwerbstätige und für Personen in Altersteilzeit verlängert werden (IA 957/A 27. GP). So sollen Personen, die sich in Altersteilzeit befinden, keine Nachteile durch Unterbrechungen ihres Arbeitsverhältnisses oder oder durch Stundenreduktionen aufgrund von Corona erleiden. Die Nachsichtsfrist soll daher bis ausgedehnt werden (§ 82 Abs 5 AlVG). Auch selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, jedoch nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind, sollen weiter Arbeitslosengeld beziehen können. Diese Regelung soll bis Ende Dezember 2020 gelten (§ 12 Abs 2a AlVG).

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMAFJ. Maga. Julia Dujmovits ist Leiterin der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMSGPK.
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