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ISR 3, März 2017, Seite 99

Informationsaustausch: Entwurf einer EU-Richtlinie zur Veröffentlichung von Steuerdaten, Besonderheiten bei Personengesellschaften und Grundrechte

Jochen Lüdicke und Frédéric Salewski

Die Finanzverwaltungen haben im Rahmen der BEPS-Beratungen den Austausch sensibler Steuerdaten als Voraussetzung für die Bildung von nationalen (und grenzüberschreitend abgestimmten) steuerlichen Prüfungsschwerpunkten verabredet. Die EU-Kommission will über eine am vorgelegte Änderungsrichtlinie die EU-Richtlinie 2013/34/EU vom über Jahresabschlüsse und konsolidierte Abschlüsse ändern. Dieser Vorschlag ist in der deutschen Fachöffentlichkeit auf weitgehende Ablehnung gestoßen (vgl. IDW-Schreiben vom , DRSC-Stellungnahme vom ; BMJ- Dokumentation abrufbar unter: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Vorschlag_Richtlinie_EU_OfS. 100fenlegung_Ertragssteuerinformationen.html). Auch das BMF ist mit Blick auf die Gegenseitigkeitsanforderung des Informationsaustauschs im Rahmen des G20/OECD-BEPS-Projekts, die in dem Richtlinienvorschlag keinen Raum hat, von dem Vorstoß der Kommission wenig angetan (vgl. BT-Drucks. 18/6411, Antwort auf Frage 7). Der Skepsis ist schon deswegen beizupflichten, weil bei allgemeinen Veröffentlichungen kein Anreiz für Drittstaaten besteht, in den gegenseitigen Informationsaustausch einzutreten, so dass Wettbewerbsasymme...

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