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ISR 3, März 2017, Seite 73

Das neue deutsch-australische DBA im Lichte der BEPS-induzierten Bekämpfung der Steuerumgehung und Steuervermeidung

Werner Lotz

Das neue deutsch-australische DBA unterstützt ausdrücklich die BEPS-Empfehlungen der OECD. Signalwirkung hat dabei vor allem die offizielle Modifizierung des Titels und der Präambel, indem diese neben der bereits im DBA aus 1972 adressierten Verhinderung einer Steuerverkürzung nunmehr auch die Verhinderung der Steuerumgehung (Deutschland) bzw. der fiskalischen Steuervermeidung (Australien) als eine weitere Zielsetzung explizit kodifiziert. Da allerdings die hierbei im neuen DBA verwendeten Begriffe, nämlich „Steuerumgehung“ für Deutschland und „fiskalische Steuervermeidung“ für Australien nicht inhaltsgleich sind, verfolgen beide Länder derzeit de facto unterschiedlich weitreichende DBA-Ziele. Der Beitrag versucht, bedeutsame „steuerliche Gefahrenzonen“ zu antizipieren, die ab 2017 als Ausdruck einer äußerst kritischen Grundhaltung sowohl der deutschen als auch der australischen Regierung gegenüber jedweder Steuerumgehungs- bzw. Steuervermeidungsstrategie zu erwarten stehen.The new German-Australian DTA expressly supports the OECD‘s BEPS-recommendations. In particular, the official modification of the DTA title and preamble by extending their application from merely addressing the ...

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