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Besteuerung von Abfindungszahlungen nach den Doppelbesteuerungsabkommen – Neuregelung durch § 50d Abs. 12 EStG
Am wurde im Rahmen des sog. BEPS-Umsetzungsgesetzes der § 50d EStG um einen Abs. 12 ergänzt. Durch diese Vorschrift wird ein weiteres Mal – in Form eines Treaty Overrides und durch eine Fiktion – die Rechtsprechung des BFH ausgehebelt. Die neue Regelung soll sicherstellen, dass Abfindungen anlässlich des Ausscheidens aus einem Dienstverhältnis jedenfalls insoweit in Deutschland besteuert werden können, als die Tätigkeit vormals in Deutschland ausgeübt wurde. Der folgende Beitrag stellt die Neuregelung dar und wirft Anwendungsfragen auf.On December 20 2016 a new section was added to § 50d EStG. This new regulation – by means of a treaty override – is a reaction of the legislator against highest tax court jurisdiction about the taxation of severance payments. The new law shall make sure that Germany is entitled to tax severance payments paid to employees, if the employee has performed his work in Germany. The following Article provides an overview of the new regulation.
I. Einleitung
Seit über zehn Jahren versucht der Gesetzgeber durch wiederholte gesetzgeberische Maßnahmen, sich ein Besteuerungsrecht für Abfindungszahlungen in grenzüberschreitenden Sachverhalten zu sichern. Nach jeder gesetzge...