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ISR 05, Mai 2017, Seite 155

Auswirkungen der abkommensrechtlichen Tie-Breaker-Regel auf die unbeschränkte Steuerpflicht?

Tobias Hagemann

ISR.2017.05.R.03

EStG 2002 § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 4, § 21 Abs. 1; EStG 2009 § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 4, § 21 Abs. 1; AO § 8

Leitsätze Einsender

1. Ein inländischer Wohnsitz i.S.d. § 8 AO führt nicht zur unbeschränkten Steuerpflicht, wenn der Steuerpflichtige nach dem DBA im Ausland als ansässig gilt, weil er dort neben einem weiteren Wohnsitz auch seinen Lebensmittelpunkt unterhält.

2. In diesem Fall unterliegt der Steuerpflichtige nur der beschränkten Steuerpflicht mit seinen inländischen Einkünften.

(nicht amtliche Leitsätze)

FG Baden-Württemberg Urt. - 1 K 2833/12

Das Problem: Für die Besteuerung internationaler Sachverhalte sind das Welteinkommensprinzip einerseits und das Territorialitätsprinzip andererseits wegweisend. Während Ersteres – bei Vorliegen eines persönlichen Bezugs (d.h. eines Wohnsitzes i.S.v. § 8 AO oder des gewöhnlichen Aufenthalts i.S.v. § 9 AO) – im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG) umgesetzt wird (s. auch H 1a „Allgemeines“ EStH: „sämtliche inländische und ausländische Einkünfte“), geht Letzteres bei Vorliegen eines sachlichen Bezugspunkts (inländische Einkünfte i.S.v. § 49 EStG) i.d.R. mit der beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG) einher (grundlegend Schaumburg in Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 4. Aufl. 2017, Rz. 6.2). ...

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