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Fiktiver Zinsausgabenabzug im internationalen Vergleich
Derzeit existieren u.a. in Belgien, Brasilien, Italien, Liechtenstein, Lettland und Zypern Vorschriften für einen fiktiven Zinsausgabenabzug von Unternehmen. Dieser gewährt für Ertragsteuerzwecke eine Betriebsausgabe auf eine fiktive Verzinsung des Eigenkapitals, um damit eine Angleichung an die steuerliche Belastung von mit Eigenkapital ausgestatteten Unternehmen an fremdkapitalfinanzierte Unternehmen zu erreichen. Auch die Europäische Kommission hat die Vorteile eines solchen Abzugs erkannt und beabsichtigt die Implementierung eines sog. Freibetrags für Wachstum und Investitionen (FWI) im Rahmen ihres Vorschlags zur Ermittlung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB). Die Schweiz hat sich hingegen im Rahmen der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III am gegen die Implementierung eines entsprechenden Regimes ausgesprochen. Der nachfolgende Beitrag vergleicht die Regelungen zum fiktiven Zinsausgabenabzug in Belgien, Brasilien, Italien sowie der Europäischen Kommission und stellt deren Rechtsfolgen für inländische Beteiligte dar.Currently among others Belgium, Brazil, Italy, Liechtenstein, Latvia and Cyprus provide provisions t...