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„Joint Audit“ – ein Erfolgsmodell im Internationalen Steuerrecht
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Erfahrungen mit Joint Audits und dem Informationsaustausch nach der EU-Amtshilferichtlinie aus Sicht der österreichischen, schwedischen und deutschen Finanzverwaltung. Ergänzend wird der jeweilige rechtliche Korrekturrahmen beschrieben. Schwerpunkt des Beitrages ist ein Praxisfall, der sich insbesondere mit Fragen zum passiven und aktiven Prüfungsrecht und dem Zustimmungsvorbehalt durch den Steuerpflichtigen beschäftigt.The article provides an overview of the experiences from Joint Audits and Exchange of Information procedures according to the EU Mutual Assistance Directive from the perspective of the Austrian, Swedish and German tax authorities each. In addition, the respective legal framework for adjustments is described. The article mainly focuses on a real case, which in particular discusses the issues of active and passive tax audit rights as well as the taxpayer’s right to reserve its approval.
I. Erfahrungen aus Sicht der Finanzverwaltungen
1. Bayern
Unmittelbar nach Inkrafttreten des EU-Amtshilfegesetzes wurden in Bayern die internen Strukturen und Verfahrensabläufe angepasst und verbessert. Als erste Maßnahme hat das Bayerische Staatsministerium der Fina...