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ISR 07, Juli 2017, Seite 244

Grenzüberschreitende Verrechnung von Dienstleistungen vor und nach Inkrafttreten des DBA-China zum 1.1.2017

Michael Bär und Michael Volk

Aufgrund der vielfältigen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und China gehören grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG in beiden Ländern seit vielen Jahren zum Alltag der steuerlichen Beurteilung und sind regelmäßig Prüfungsschwerpunkt i.S.d. § 7 BpO 2000 (Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung – [BpO 2000] vom , BStBl. I 2000, 368, zuletzt geändert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung v. , BStBl. I 2011, 710). Anhand eines Echtfalls werden exemplarisch sowohl Beurteilungs- als auch Wertungsprobleme aus dem Bereich der Verrechenbarkeit erbrachter Dienstleistungen im Verhältnis zu China dargestellt. Die Erörterung der einzelnen Problemstellungen erfolgt aus deutscher und chinesischer Sicht (siehe aber Autorenfußnote letzter Satz) – unter besonderer Beachtung der neuen Streitbeilegungsmöglichkeiten auf Grundlage des zum in Kraft getretenen DBA Deutschland-China. Überdies erlaubt der Praxisfall einen Ausblick auf die seit dem geltenden chinesischen Dokumentationsvorschriften.Due to the wide economic rela...

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