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Die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung vom 19.7.2017 – Darstellung der neuen Regelungen und kritische Würdigung
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV n.F.) am wurde die bislang geltende GAufzV (GAufzV a.F.) an die gesetzlich vorgesehene dreistufige Verrechnungspreisdokumentation angepasst. Der vorliegende Beitrag stellt die Regelungen der GAufzV n.F. umfassend dar und unterzieht diese einer kritischen Würdigung. Es wird gezeigt, dass die vom Verordnungsgeber als lediglich redaktionell und klarstellend charakterisierten Regelungen durchaus weitreichendere Konsequenzen für die Verrechnungspreispraxis haben können. Nach Ansicht der Autoren gehen die Anforderungen der GAufzV n.F. in Teilen über die G20/OECD-Empfehlungen hinaus und führen so zu einem erhöhten Dokumentationsaufwand und somit größerem Risiko der Unverwertbarkeit.The coming into effect of the latest version of the Ordinance of the nature, content and extent of documentation required under section 90 (3) of the General Tax Code, hereinafter referred to as GAufzV new version, on the 20th of July 2017, amended the previous version of the ordinance (GAufzV old version) and includes a three-tiered approach to transfer pricing documentation. The authors demonstrate that the ame...