Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Senkung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat
Im Mittelpunkt der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden, steht die Senkung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat von 18 auf 16 Jahre (§ 49 Abs 1 und § 52 Abs 1 ArbVG). Die Senkung des aktiven Wahlalters soll auch für die Organe der Personalvertretung im PBVG gelten (RV 378 BlgNR 27. GP).
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.