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ASoK 11, November 2020, Seite 432

I. Senkung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat

Gerda Ercher-Lederer

Im Mittelpunkt der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden, steht die Senkung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat von 18 auf 16 Jahre (§ 49 Abs 1 und § 52 Abs 1 ArbVG). Die Senkung des aktiven Wahlalters soll auch für die Organe der Personalvertretung im PBVG gelten (RV 378 BlgNR 27. GP).

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMAFJ. Maga. Julia Dujmovits ist Leiterin der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMSGPK.
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