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ISR 10, Oktober 2017, Seite 364

Zum territorialen Zuschnitt steuerlicher Forschungsförderung im Lichte der europäischen Grundfreiheiten

Joachim Englisch

Deutschland ist aktuell eines der wenigen entwickelten Länder ohne jegliche steuerliche Forschungsförderung (s. OECD Compendium of R&D Tax Incentive Schemes: OECD Countries and Selected Economies, 2016). Aktuell werden aber in Wirtschaft und Politik vermehrt Überlegungen angestellt, FuE-Aktivitäten steuerlich zu fördern. Dabei steht meist die Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland als Zielsetzung im Vordergrund. Gelegentlich wird dabei übersehen, dass diesem Bestreben unionsrechtliche, namentlich grundfreiheitliche Schranken gesetzt sind. Der vorliegende Beitrag nimmt dies zum Anlass, diese Problematik ausgehend von der Judikatur des EuGH einer näheren Prüfung zu unterziehen. Er beschränkt sich dabei auf klassische Instrumente steuerlicher Input-Förderung (zur Output-orientierten Alternative in Form von Patentboxen u.Ä. s. Englisch, Wirtschaftsdienst 2017, 577–583).Germany is one of the very few developed countries without any R&D-related tax incentives (cf. OECD Compendium of R&D Tax Incentive Schemes: OECD Countries and Selected Economies, 2016). However, broad political consensus has recently evolved that such measures should be introduced in the near future. The most prom...

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