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Währungsverluste bei Liquidation einer ausländischen (hier: US-amerikanischen) Unterpersonengesellschaft
ISR.2016.06.R.03
AEUV Art. 63; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 180 Abs. 5 Nr. 1, § 179 Abs. 3; GewStG 2002 § 5 Abs. 1 Satz 3, § 8 Nr. 8, § 9 Nr. 2; EG Art. 56
1. Sind die aus der Beteiligung an einer Unterpersonengesellschaft erzielten und nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung befreiten ausländischen (hier: US-amerikanischen) Einkünfte gem. § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO festzustellen, so ist in diesem Verfahren auch darüber zu entscheiden, ob ein Währungsverlust im Zusammenhang mit der Liquidation der Unterpersonengesellschaft (hier: Rückzahlung von Einlagen) bei der Besteuerung der Gesellschafter der Oberpersonengesellschaft zu berücksichtigen ist.
S. 210
2. Ein solcher Währungsverlust ist bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags der Oberpersonengesellschaft nicht anzusetzen. Ein Verstoß gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten ist hiermit nicht verbunden.
BFH Urt. - I R 13/14
Das Problem: Die Klägerin ist eine deutsche GmbH & Co. KG. Seit dem Jahr 1999 hielt sie einen Anteil von 24,29335 % an der X-LP, einer Personengesellschaft des US-Rechts. Die Einlage der Klägerin betrug rund 10 Mio. USD.
Im Streitjahr 2005 wurde die X-LP aufgelöst. Das zuständige deutsche Finanzamt stellte in diesem Jahr steuerpflichtige...