Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Missbrauchsklausel: Das Verhältnis von allgemeinen zu speziellen Missbrauchsklauseln – illustriert anhand von Gestaltungen mit ausländischen Familienstiftungen
Zusammen mit der allgemeinen Missbrauchsbestimmung des § 42 AO geben sog. spezielle Missbrauchsklauseln den Rahmen vor, innerhalb dessen seriöse Steuerplanung betrieben werden kann. Während der vergangenen Dekaden hat der insoweit außerordentlich aktive Steuergesetzgeber ein ganzes Füllhorn solcher spezieller Missbrauchsklauseln ins Werk gesetzt. Das Verhältnis von allgemeinen zu speziellen Missbrauchsklauseln hat sowohl die nationale als auch die internationale Steuerdiskussion der letzten Jahre intensiv beschäftigt. Da dieser Thematik sowohl rechtsdogmatisch überragende Bedeutung zukommt als auch die praktische Steuergestaltung vor schwierige Probleme stellt, untersucht der nachfolgende Beitrag anhand einer speziellen Thematik dieses Verhältnis. Es geht um Gestaltungsvarianten im Kontext ausländischer Familienstiftungen, deren steuerliche Behandlung durch das Amtshilferichtlinieumsetzungsgesetz aus dem Jahr 2013 einen Paradigmenwechsel erfahren hat.Together with the general anti-tax-avoidance clause anchored in sec. 42 of the German General Tax Code, special anti-tax-avoidance clauses form the statutory framework for any legitimate German tax planning. As the German lawmaker has added n...