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(Keine) Verlustrealisierung beim Wegzug natürlicher Personen gem. § 6 AStG? – Zugleich Besprechung des Urteils des FG München vom 23.5.2015 – 1 K 495/13
Gemäß § 6 AStG realisiert eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt und zuvor mindestens zehn Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, auch ohne Veräußerung einen Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG, wobei an die Stelle des Veräußerungspreises der gemeine Wert der Anteile im Wegzugszeitpunkt tritt. Unstreitig ist, dass die Vorschrift die Entstrickung stiller Reserven bei Anteilen im Privatvermögen erfasst. Ob und inwieweit korrespondierend hierzu auch die Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste geboten ist, falls der gemeine Wert der Beteiligung im Wegzugszeitpunkt den Buchwert unterschreitet, soll in diesem Beitrag untersucht werden.According to Article 6 of the German law on tax relations with foreign countries, hidden reserves contained in stocks or corporate shares are realized and therefore subject to taxation if the owner moves his residency to another country (exit taxation). The following article tries to ascertain if the German exit taxation also applies to hidden losses.
I. Einleitung
Die Überführung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens ins Ausland führt nach § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG und § 12 Abs. 1 KStG zu einer Entstricku...