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ISR 11, November 2016, Seite 386

Wann handelt ein abhängiger Vertreter „gewöhnlich“? – Eine Betrachtung aus der deutschen und internationalen Steuerrechtsperspektive

Christian Ehlermann und Marta Castelon

Als Folge des finalen BEPS-Reports zu Aktionspunkt 7 erlangt die Frage, ob ein Vertreter eines Unternehmens in grenzüberschreitenden Sachverhalten seine Tätigkeit „gewöhnlich“ ausübt, immer mehr an Bedeutung. Dieser Artikel befasst sich mit der Interpretation des Begriffs „gewöhnlich“ im Rahmen des Art. 5 Abs. 5 OECD-MA sowohl in seiner Fassung von 2014 als auch in jener nach BEPS-Aktionspunkt 7 im Hinblick auf den OECD-MK sowie auf die einschlägige deutsche und internationale Rechtsprechung und Literatur. Der Aufsatz versucht, den Begriff der „Gewöhnlichkeit“ näher zu konkretisieren, so dass das Risiko der Begründung einer Vertreterbetriebsstätte besser abgeschätzt werden kann.As a consequence of the BEPS final report on action 7, the question as to whether an agent carries out his activities „habitually“ becomes even more central. This article deals with the interpretation of the term „habitually“ in the context of art. 5 (5) of the OECD Model Convention both in its version of 2014 and in its version post-BEPS action 7, taking into account the OECD Model Commentary and also the German and international case law and literature. The essay tries to interpret the term „habitually“ so...

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