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ISR 1, Jänner 2016, Seite 5

Einkommensteuernachzahlung bei Nettolohnvereinbarung

Christian Hick

ISR.2016.01.R.01

EStG § 11 Abs. 1 Satz 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38a Abs. 1 Satz 3

1. Leistet der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine Einkommensteuernachzahlung für einen vorangegangenen Veranlagungszeitraum, wendet er dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der dem Arbeitnehmer als sonstiger Bezug im Zeitpunkt der Zahlung zufließt.

2. Der in der Tilgung der persönlichen Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber liegende Vorteil unterliegt der Einkommensteuer. Er ist deshalb auf einen Bruttobetrag hochzurechnen.

BFH Urt. - VI R 1/14

Das Problem: Die Entscheidung ist zu den lohnsteuerlichen Folgen einer Nettolohnvereinbarung ergangen, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung vereinbart wurde. Gegenstand bildet die bislang vom BFH noch nicht entschiedene Frage, welche steuerlichen Folgen aus einer von dem Arbeitgeber für einen vorangegangenen Veranlagungszeitraum (VZ) geleisteten Steuernachzahlung des entsandten Arbeitnehmers resultieren.

Für die steuerliche Behandlung von Entsendungssachverhalten ist die Entscheidung von hoher praktischer Relevanz. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Abschluss von Nettolohnvereinbarungen ...

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