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ISR 05, Mai 2016, Seite 171

Die Regelung des § 8a Abs. 6 KStG a.F. verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959, wenn der Fremdvergleichsgrundsatz bei der konzerninternen Finanzierung beachtet worden ist

Martin Weiss

ISR.2016.05.R.02

AEUV Art. 49; OECD-MA Art. 9 Abs. 1; KStG 2002 § 8a Abs. 6, § 8b Abs. 1; Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959

1. § 8a Abs. 6 KStG ist eine bis an die Grenzen des dem Gesetzgeber Möglichen typisierende Missbrauchsverhinderungsvorschrift, die zwar misslungen, jedoch verbindlich ist.

2. Genügt die konzerninterne Finanzierung eines Anteilserwerbs dem materiellen Fremdvergleich, verstößt § 8a Abs. 6 KStG aufgrund der zu beachtenden Schrankenwirkung der DBA-Fremdvergleichsartikel gegen Art. 6 Abs. 1 DBA Niederlande.

(nicht amtliche Leitsätze)

FG Köln Urt. - 13 K 1830/09

Das Problem: Die Klägerin (Kl.) ist eine im Inland ansässige GmbH, deren Konzernmutter die „B Company Inc.“ mit Ansässigkeit in den USA ist. Die Konzernmutter war sowohl an der Kl. als auch mittelbar an einer niederländischen BV zu 100 % beteiligt. Dass die niederländische BV und die Kl. nahestehende Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 AStG waren, war zwischen den Beteiligten des Verfahrens unstreitig.

Im Jahr 2003 erwarb die Kl. von der BV Anteile an einer weiteren deutschen GmbH, wobei der Kaufpreis von gut 20 Mio. € zu – unstreitig – fremdüblichen Bedingungen in Form eines Schuldanerkenntnisses ggü. der Schwestergesellschaft fremdfinanziert wurde. Für die Finanzierung wurden im Rumpf...

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