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Gewinnabgrenzungbei Bau- und Montagebetriebsstätten – Umsetzung aus Sicht der Beratungspraxis
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) vom ist der sog. Authorised OECD Approach (AOA) in nationales Recht umgesetzt worden (§ 1 Abs. 5 AStG). Zur Konkretisierung dieser Regelung wurde eine Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – BsGaV) in 2014 erlassen. Die BsGaV beinhaltet auch eine Richtlinie für die grenzüberschreitende Gewinnabgrenzung zwischen Bau- und Montagebetriebsstätten und dem Stammhaus. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Hilfe für die Anwendung des AOA auf Bau- und MontagebetriebsS. 160stätten. Dies beinhaltet die Zuordnung von Wirtschaftsgütern und Risiken korrespondierend zum Einsatzort der maßgeblichen Personalfunktionen sowie die Aufstellung einer Hilfs- und Nebenrechnung für die Betriebsstätte.Through the Administrative Assistance Implementing Act of 26 June 2013, the so-called Authorised OECD Approach (AOA) was transposed into German tax law (para. 1 sec. 5 German Foreign Tax Code). In order to substantiate this regulation, a decree on the application of the arm’s length princi...