Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entstrickung: Entstrickungsbesteuerung
Der folgende Beitrag handelt von der Entstrickung stiller Reserven durch Verbringung von Wirtschaftsgütern aus einer Inlandsbetriebsstätte in eine Auslandsbetriebsstätte. Die diesen Vorgang betreffenden Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften (BsGaV und Entwurf der VWG BsGa) enthalten keine konkreten Hinweise auf die bilanzielle Darstellung der Entstrickung. Im folgenden Beitrag wird versucht, solche Hinweise zu geben.The following article deals with the exit tax on income realized by the transfer of assets from a domestic PE to a foreign PE. It discusses the tax accounting to be applied, i.e. the methods how to show the transfer of assets and the resulting income on the tax accounting documents of the PE.
I. Einleitung
Kein Staat sieht es gern, wenn stille Reserven, deren Entstehung er im Hinblick auf ihre spätere Realisierung und Besteuerung hingenommen hat, unbesteuert ins Ausland abwandern. Denn die spätere Besteuerung ist entweder ausgeschlossen, weil das Abkommensrecht die Steuerbefreiung ausländischer Betriebsstättengewinne vorsieht (vgl. Art. 7, 23 A OECD-MA), oder beschränkt, weil die Realisierung der stillen Reserven im Ausland zu einer höheren ausländischen Steuer und damit zu ...