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ISR 4, April 2016, Seite 133

DBA: Begründung einer inländischen Betriebsstätte

Hagen Luckhaupt

ISR.2016.04.R.05

KStG § 2 Nr. 1; AO § 12 Satz 1, § 12 Satz 2 Nr. 2; DBA-Niederlande Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. b

Leitsätze Einsender

Eine Betriebsstätte kann nach ständiger BFH-Rechtsprechung auch durch die Beauftragung einer Managementgesellschaft ohne Verfügungsrecht über deren Räumlichkeiten begründet werden. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn – wie vorliegend im Sinne einer Identität der Leitungsorgane – die infrage stehenden Gesellschaften von den nämlichen Personen geführt werden.

(nicht amtlicher Leitsatz)

BFH Beschl. - I B 3/14

Das Problem: Nach den Vorschlägen der OECD soll der Betriebsstättenbegriff (vgl. Abschlussbericht der OECD v. , Aktionspunkt Nr. 7: Preventing the Artificial Avoidance of Permanent Establishment Status) weiter ausgelegt werden als bisher. Diese Tendenz ist auch in der Rechtsprechung der FG in Deutschland zu beobachten. Jüngst hatte der BFH in seinem Beschluss v. (vgl. BFH v. – I B 3/14, BFH/NV 2015, 1553) Gelegenheit, zu dieser Thematik erneut Stellung zu beziehen. Dem Beschluss des BFH lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die in den Niederlanden unbeschränkt steuerpflichtige A-B.V. ist als Reiseveranstalter tätig. Zur Vermittlung von Reis...

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