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Verbesserung der sozialen Absicherung von Künstlern
Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden, BGBl I 2015/15.
Durch die angeführte Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes soll die soziale Absicherung von Künstlern verbessert werden. Im Rahmen dieser Änderungen wurde auch die ursprünglich vorgesehene Förderungsvoraussetzung der künstlerischen Befähigung, die jedenfalls bei einer künstlerischen Hochschulausbildung angenommen wurde, gestrichen, weil es letztlich nur auf das Schaffen von Kunstwerken ankommt.
Zur Erleichterung des Zugangs zum Beitragszuschuss für Künstler wurden folgende, rückwirkend ab 2014 geltende Bestimmungen erlassen:
1 Hinsichtlich der jährlichen Mindesteinkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit im Ausmaß des 12-Fachen der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze sind folgende Erleichterungen vorgesehen:
Es reicht auch aus, wenn die angeführte Grenze bloß durch die Einnahmen überschritten wird.
Die Einkommensuntergrenze kann auch in einer Dreijahresdurchrechnung erreicht werden.
Für die ersten fünf Kalenderjahre der künstlerischen Tätigkeit, in denen diese Mindesteinkünfte bzw -einnahmen nicht erreicht werden, gebührt trotzdem ein Beitragszu...