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ISR 01, Jänner 2015, Seite 32

EuGH-Vorlage: Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im EU-Ausland

Jochen Lüdicke

ISR.2015.01.R.03

ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1; AEUV Art. 49 (ex Art. 43 EG), Art. 51 (ex Art. 45 EG), Art. 54 (ex Art. 48 EG); BWG Österreich § 9, § 38, § 101

Steht die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV, ex Art. 43 EG) einer Regelung in einem Mitgliedstaat entgegen, nach der ein Kreditinstitut mit Sitz im Inland beim Tod eines inländischen Erblassers auch dessen Vermögensgegenstände, die in einer unselbständigen Zweigstelle des Kreditinstituts in einem anderen Mitgliedstaat verwahrt oder verwaltet werden, dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer im Inland zuständigen FA anzuzeigen hat, wenn in dem anderen Mitgliedstaat keine vergleichbare Anzeigepflicht besteht und Kreditinstitute dort einem strafbewehrten Bankgeheimnis unterliegen?

BFH Vorlagebeschl. - II R 29/13

Das Problem: Der II. Senat des BFH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die in Österreich unterhaltene Zweigstelle einer öffentlichen Bank, bei der ein deutscher Erblasser ein Konto unterhielt, entsprechend der Regelung in § 33 Abs. 1 ErbStG i.V.m. Muster 1 ErbStDV verpflichtet sei, bei Kenntnis vom Ableben eines Kontoinhabers die Guthaben bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.

Die Ban...

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