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ISR 01, Jänner 2015, Seite 25

Berührungspunkte zwischen Grundrechte-Charta und deutschem Steuerrecht – Folgerungen aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Akerberg Fransson (Teil 1)

Hartmut Hahn

Die Entscheidung der Großen Kammer des Akerberg Fransson ist in vieler Hinsicht bedeutsam. Das zeigt sich schon daran, dass der EuGH in seiner sollennen Formation als Große Kammer entschieden hat, was in flagrantem Widerspruch dazu stehen dürfte, dass der Gerichtshof andererseits suggeriert, in Einklang mit einer ständigen Rechtsprechung zu entscheiden: Denn um einen weiteren Schritt in den Fußstapfen einer ständigen Rechtsprechung zu tun, bedürfte es dessen nicht. Der Beitrag schildert Verfahrensgang und Urteil (I.), referiert kritische Stimmen und steuert weitere kritische Anmerkungen bei (II.). Abschließend werden die Auswirkungen des Urteils auf das deutsche Steuerrecht dargestellt (III.).The judgment of the Great Chamber of the European Court of Justice in the case of Akerberg Fransson has some important aspects. This is already obvious because the Courts decision comes from its Great Chamber. If the Court really had followed its established case law as the Court itself tries to suggest, it would not have been a case for its Great Chamber. This article describes proceedings and judgment (I.), reports some comments and make some critical re...

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