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Erbschaftsteuerliche Gleichstellung bei der Gewährung von Freibeträgen nach § 16 ErbStG
Zur Gewährleistung der steuerlichen Kohärenz wird im deutschen Erbschaftsteuergesetz seit jeher eine Differenzierung zwischen der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht vorgenommen. Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer kommen für beschränkt steuerpflichtige Erwerber grundsätzlich geringere Freibeträge zur Anwendung als für unbeschränkt Steuerpflichtige. Diese Ungleichbehandlung ist seit dem Grundsatzurteil des EuGH in der Rechtssache „Mattner“ ( – Mattner, Slg. 2010, I-3553 = ECLI:EU:C:2010:216) zunehmend in den Fokus der Rechtsprechung geraten. S. 21Vor dem Hintergrund der jüngeren Entscheidungen gibt der nachstehende Beitrag einen Überblick über den redigierten Freibetragsanspruch nach § 16 ErbStG für in der EU/EWR und in Drittstaaten ansässige Erben.In order to ensure fiscal cohesion the German Inheritance Tax Law (ger. Erbschaftsteuergesetz = ErbStG) differentiates between the unlimited and limited tax liability. Therefore, in computing the inheritance tax applicable, limited taxpayers are only granted a lower tax exemption compared to those of unlimited tax payers. This inequality has been the focus in European and German jurisdiction since the leading decis...