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ISR 4, April 2015, Seite 142

Niederländische Pauschalregelung für Kosten der grenzüberschreitenden doppelten Haushaltsführung

Thomas Henze

ISR.2015.04.R.04

AEUV Art. 45

Leitsatz Einsender

Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, mit der ein Mitgliedstaat zugunsten von Arbeitnehmern, die vor der Aufnahme einer Beschäftigung in seinem Hoheitsgebiet in einem anderen Mitgliedstaat wohnten, die Gewährung eines Steuervorteils vorsieht, der in der pauschalen Steuerbefreiung einer Kostenerstattung für extraterritoriale Kosten i.H.v. bis zu 30 % der Bemessungsgrundlage besteht, sofern diese Arbeitnehmer in einer Entfernung von mehr als 150 Kilometern zur Grenze des erstgenannten Mitgliedstaats wohnten; es sei denn – was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist –, diese Begrenzungen sind so festgelegt worden, dass diese Steuerbefreiung systematisch zu einer deutlichen Überkompensierung der tatsächlich entstandenen extraterritorialen Kosten führt.

- Sopora

Das Problem:

Bestimmte Kostenerstattungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer unterliegen in den Niederlanden der Lohnsteuer. Nach Art. 31a Abs. 2 Buchst. e des niederländischen Lohnsteuergesetzes ist aber die Erstattung sog. extraterritoriale Kosten von ...

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