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ISR 4, April 2015, Seite 121

Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG (a.F.) bei Teilwertabschreibung infolge unbesichert begebenen Darlehens

Xaver Ditz und Carsten Quilitzsch

ISR.2015.04.R.01

AStG (i.d.F. des StVergAbG v. ) § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 4; DBA-USA 1989 Art. 9 Abs. 1; Protokoll zum DBA-USA 1989 Nr. 7; EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; KStG 2002 (i.d.F. des JStG 2008) § 8b Abs. 3; OECD-MA 2010 Art. 9 Abs. 1

1. Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen sind keine bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigenden Gewinnminderungen i.S.v. § 8b Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. bis zur Änderung durch das JStG 2008 (Bestätigung des Senatsurteils BFH v. – I R 52/08, BFHE 224, 132 = FR 2009, 818 = BStBl. II 2009, 674).

2. Der abkommensrechtliche Grundsatz des „dealing at arm’s length“ nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: nach Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989) ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nationalen Vorschriften der Vertragsstaaten (hier nach § 1 Abs. 1 AStG i.d.F. des StVergAbG vom ) nur dann, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis (hier: ein Darlehenszins) seiner Höhe, also seiner Angemessenheit nach dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält. Er ermöglicht indessen nicht die Korrektur einer Abschreibung, die (nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 2002) auf den Teilwert der Forderung auf Rückzahlung der Darlehensvaluta und auf Zinsrückstände vorzunehmen ist, weil die inländische Muttergesellsc...

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