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ISR 4, April 2015, Seite 113

Abkommensrechtliche Zuordnung von Beteiligungen zu Betriebsstätten nach BFH, OECD und Finanzverwaltung

Nils Häck

Die Frage, ob eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach den abkommensrechtlichen Betriebstättenvorbehalten des Art. 10 Abs. 4, Art. 13 Abs. 2 bzw. Art. 21 Abs. 2 OECD-MA einer Betriebsstätte zuzuordnen ist oder nicht, spielt in der Beratungspraxis häufig eine entscheidende Rolle. Dabei geht es nicht nur darum, welcher Vertragsstaat berechtigt ist, die aus der Beteiligung herrührenden Dividenden bzw. die Gewinne aus einer Veräußerung der Beteiligung zu besteuern. Vielmehr hängt hiervon bspw. ab, ob eine ertragsteuerrechtliche Organschaft wirksam begründet, eine Umwandlung steuerneutral durchgeführt oder ein Wegzug ohne Entstrickungsfolgen umgesetzt werden kann. Regelmäßig kann hier im Einzelfall keine eindeutige Aussage getroffen werden. Rechtssicherheit durch eine verbindliche Auskunft ist derzeit nicht immer zu erlangen. Die bisherigen Anwendungsschwierigkeiten auf Basis der BFH-Rechtsprechung könnten im Hinblick auf die Einflüsse des AOA und die Neuorientierung der Finanzverwaltung zur Zuordnung von Beteiligungen anhand des § 1 Abs. 5 AStG i.V.m. § 7 BsGaV zunehmen. Der Beitrag stellt eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Rechtsrahmens dar.The advice given by practitione...

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