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ISR 3, März 2015, Seite 97

Der Gemeinnützigkeitsstatus beschränkt steuerpflichtiger Körperschaften

Ruben Martini

In Reaktion auf die Rechtsprechung des EuGH hat der deutsche Steuergesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht auch für im EU-Ausland ansässige Steuersubjekte geöffnet. Der vorliegende Beitrag untersucht exemplarisch für die Bereiche der Körperschaftsteuerbefreiung und der Kapitalertragsteuer, ob diese Anpassung diskriminierungsfrei gelungen ist. Dabei wirft der Konflikt der weiterhin festzustellenden Inlandsbezüge zu dem im Übrigen nahezu vollständig territorial neutral ausgestalteten allgemeinen Gemeinnützigkeitsrecht die Frage auf, ob steuerliche Gemeinnützigkeitsprivilegien völlig unabhängig vom Ort der Tätigkeit gewährt werden sollten.In reaction to the judgments of the ECJ in the Centro di Musicologia Walter Stauffer and the Persche case, the German legislator assigned the tax privileges for non-profit organizations also to non-resident entities from jurisdictions within the EU. Using the tax exemption from corporate income tax as well as the withholding tax on capital assets as examples, this article analyzes if this adaption still contains discriminations or restrictions concerning the fundamental freedoms. Based on a general non-profit law that is virtually neutral with regard ...

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