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ISR 6, Juni 2015, Seite 211

Indirekte Steuern und EU-Beihilfenrecht: Europäische Kommission verbietet (teilweise) den Vollzug der ungarischen Werbesteuer/Krisensteuer

Stephan Eilers und Stefan Schmitz

Die Europäische Kommission hat jüngst eine eingehende Prüfung eingeleitet, ob die ungarische „Werbesteuer“ mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Der Beitrag stellt die wesentlichen Grundsätze der für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen bedeutsamen und lesenswerten Entscheidung dar. Im Ergebnis geht die Kommission (vorläufig) davon aus, dass die ungarische Werbesteuer – eine indirekte Steuer mit stark ansteigenden progressiven Steuersätzen (bis zu 50 %) und einer Verlustverrechnung zugunsten von ungarischen Unternehmen – gegen EU-Beihilfenrecht verstößt. Die Kommission hat zudem die Anwendung der progressiven Steuersätze bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Binnenmarkt verboten (Aussetzungsanordnung).The European Commission has recently decided to initiate the formal investigation procedure whether the Hungarian „Advertisement Tax“ is compliant with EU state aid law. This article describes the main statements of this important decision. In summary, the commission argues that the advertisement tax – a turnover tax with steeply progressive tax rates (up to 50 %) and a discriminatory deduction mechanism of corporate income tax los...

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