Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 02, Februar 2015, Seite 63

Kein Verstoß gegen unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit durch Hinzurechnung sog. Dauerschuldentgelte bei der inländischen Muttergesellschaft als Zinsschuldnerin einer belgischen Tochtergesellschaft

Stefan Müller

ISR.2015.02.R.03

GewStG 1999 § 2 Abs. 2 Satz 2, § 8 Nr. 1; KStG 1999 § 14 Nr. 1 bis 3; EG Art. 43 (= AEUV Art. 49)

Der in Abschn. 41 Abs. 1 Satz 5 und 6 GewStR 1998 (nunmehr in R 7.1 Abs. 5 Satz 3 und 4 GewStR 2009) für den gewerbesteuerrechtlichen Organkreis billigkeitsweise angeordnete Verzicht auf die Hinzurechnungen zum Gewinn aus Gewerbebetrieb nach Maßgabe von § 8 GewStG (1999) setzt voraus, dass die jeweilige Hinzurechnung zu einer doppelten gewerbesteuerlichen Belastung führt. Daran fehlt es bei einer – aus Gründen der unionsrechtlichen Gleichbehandlung entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG1999 i.V.m. § 14 Nr. 1 bis 3 KStG 1999 als möglich unterstellten – Organschaft zwischen einer inländischen Muttergesellschaft und deren ausländischen (hier: belgischen) Tochtergesellschaft. Die bei der Muttergesellschaft nach § 8 Nr. 1 GewStG 1999 vorzunehmende Hinzurechnung von Zinsen, die diese für ein ihr gewährtes Darlehen an die Tochtergesellschaft gezahlt hat, verstößt deswegen nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit.

BFH Urt. - I R 30/13

Das Problem: Das vorliegende Urteil tangiert zwei Themenkreise des Unionsrechts, über deren inhaltliche S. 64Ausgestaltung derzeit noch Unklarheit herrscht. Zum einen stellt sich die F...

Daten werden geladen...