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ISR 2, Februar 2015, Seite 50

Berührungspunkte zwischen Grundrechte-Charta und deutschem Steuerrecht – Folgerungen aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Akerberg Fransson (Teil 2)

Hartmut Hahn

In Fortsetzung des Beitrags in der ISR 2015, 25 ff. analysiert der Autor die Bedeutung der Entscheidung der Großen Kammer des Akerberg Fransson für das deutsche Steuerrecht.Continuing Part 1 (ISR 2015, 25 et seq.) the author analyzes the importance of the judgment of the European Court of Justice in the case Akerberg Fransson within the German Tax Law.

I. Anwendungsbereich des Unionsrechts nach dem Urteil der Großen Kammer

S. hierzu Hahn, ISR 2015, 25 ff.

II. Die Entscheidung in der Kritik

1. Unterschiedliche Bewertungen

2. Prämisse des Urteils

S. hierzu Hahn,

3. Anwendung der Grundsätze: Bestimmung des Anwendungsbereichs des Unionsrechts

Indem das Urteil entgegen der m.E. zutreffenden engen Auslegung des Art. 51 GRC letztendlich den abstrakten Satz „Durchführung des Unionsrechts“ ist gleichbedeutend mit „Anwendungsbereich des Unionsrechts“ stützt, ist ein äußerst weiter, geradezu unbegrenzter Anwendungsbereich eröffnet. Das bei enger Auslegung Art. 51 S. 51GRC zu entnehmende Merkmal der „Durchführung von Unionsrecht“ in Gestalt des exekutiven oder normsetzenden Vollzugs von Unionsrecht (s. Teil 1 unter II.2.a) konnte ohne weiteres begrenze...

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