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ISR 9, September 2014, Seite 324

Lizenzen: Fremdübliche Vergütung für die Überlassung eines Markenzeichens im Konzern

Stefan Greil und Lars Wargowske

In einem vom FG Münster zu entscheidenden Fall wurde seitens der Betriebsprüfung eine Korrektur für die Überlassung eines Markenrechts zwischen verbundenen Unternehmen vorgenommen. Das seitens der Betriebsprüfung (pauschal) angesetzte Lizenzentgelt lehnte das FG Münster ab und verwendete die Lizenzanalogie zur Bemessung eines fremdüblichen Lizenzentgeltes. Zu fragen ist, ob diese Vorgehensweise dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht und welche Folgen sich ergeben können.A transfer price revision relating to a trademark license between related parties was subject to a decision of the tax court of Muenster. The issue occurred during a tax audit. The application of a license fee as requested by the tax auditors was rejected. Instead, the tax court used the relief from royalty method to determine an arm’s length license fee. It is to discuss whether this procedure is in line with the arm’s length principle and what consequences may arise.

I. Einleitung

Ergebnisse empirischer Studien deuten unabhängig von der dahinterstehenden Fragestellung und Testmethode darauf hin, dass Unternehmen Steuerplanung mittels konzerninterner Transaktionen durchführen. Für die steuerliche Gewinnermittlung we...

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