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ISR 9, September 2014, Seite 305

Informationsaustausch mit Drittstaaten – Von der Auskunfts- zur Verweigerungspflicht?

Steffen Lampert und Till Meickmann

Die Übermittlung von Informationen durch die deutschen Finanzbehörden ins Ausland birgt für den Steuerpflichtigen das Risiko, dass diese dort nicht nur für steuerliche Zwecke verwendet werden. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die abkommensrechtlich normierten Geheimhaltungspflichten dem Stpfl. nur eine trügerische Sicherheit vermitteln, widmet sich der folgende Beitrag der Frage, welchen Grenzen der Weitergabe von Informationen in Drittstaaten im Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem Interesse an einer Teilhabe am zwischenstaatlichen Auskunftsverkehr und Individualrechtsschutz gesetzt sind.The transfer of information by the German fiscal authorities to foreign countries poses the risk of the information being used for non-tax purposes. In light of the ineffective protection offered to the taxpayer by the obligations of confidentiality laid down in bilateral tax treaties, the following article aims to identify the limits of the transfer of information to third countries in consideration of public interest in the mutual exchange of information and taxpayer’s rights.

I. Die Gefahr des Missbrauchs von Steuerdaten im Ausland

Die steuerrechtliche Bedeutung des Datenschutzes wurde in ...

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