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ISR 1, Jänner 2014, Seite 24

Abzugsausschluss für Versorgungsleistungen bei beschränkter Steuerpflicht unionsrechtswidrig?

Peter Fischer

ISR.2014.01.R.02

EG Art. 56; AEUV Art. 63; EStG 1999 § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 Satz 1, § 50 Abs. 1 Satz 4

Steht Art. 63 AEUV der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, nach welcher private Versorgungsleistungen gebietsfremder Steuerpflichtiger, die im Zusammenhang mit einer Übertragung von ertragbringendem inländischen Vermögen im Zuge einer sog. vorweggenommenen Erbfolge stehen, nicht abzugsfähig sind, während entsprechende Zahlungen bei unbeschränkter Steuerpflicht abzugsfähig sind, allerdings der Abzug eine korrespondierende Steuerpflicht beim (unbeschränkt steuerpflichtigen) Leistungsempfänger zur Folge hat (ergänzende Vorlagefrage zum – Schröder, Slg. 2011, I-2497 = FR 2011, 532 m. Anm. Fischer)?

BFH Beschl. - I R 49/12

Das Problem: Der entschieden, dass es gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV verstößt, wenn private Versorgungsleistungen (Renten) gebietsfremder Steuerpflichtiger, die im Zusammenhang mit inländischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz stehen, da die Verpflichtung zur Zahlung dieser Leistungen auf der Übertragung der Immobilie beruht, nicht abzugsfähig sind, we...

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